Rechtsanwaltsgesellschaft Haas & Kollegen beantragt Mahnbescheide im Auftrag der Tobis Film GmbH
Im Internet wird Personen, die eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet bekommen haben, häufig geraten lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung (mod.UE) abzugeben. In vielen Foren ist zu lesen, dass die abmahnenden Kanzleien die Angelegenheiten nicht weiter verfolgen. Dieses Verhalten ist mit Vorsicht zu genießen. Die Anzahl der Fälle, in denen die (angeblichen) Ansprüche weiter verfolgt werden, steigt stetig an.
In den letzten Tagen hat die Kanzlei Rainer Haas & Kollegen Mahnbescheide im Auftrag der Tobis Film GmbH beantragt. Diesem Mahnbescheid ging eine Abmahnung einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Schutt Waetke voraus. Der Verstoß soll im Jahr 2009 begangen worden sein. Angeblich wurde ein Computerspiel über ein Peer-to-Peer-Netzwerk angeboten. 
Folgende Kosten werden in dem Mahnbescheid geltend gemacht: Weiterlesen »


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