17. Jun, 2011
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Heute sind weitere Klagen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer bei uns eingegangen. Diese wurden im Auftrag der Bastei Lübbe GmbH Co.KG erhoben. Auch hierbei ist der Gegenstand der Klage das angebliche unerlaubte Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes. Vorliegend sollen zwei Hörbücher zum Herunterladen angeboten worden sein. Natürlich wird der Beklagte wird zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren nach § 97 a Abs.1 UrhG (EUR 506,00) und Schadensersatz gemäß § 97 Abs.2 UrhG bzw. § 823 Abs.1 BGB (EUR 600,00) in Anspruch genommen. Die angebliche Verletzung soll hier ebenfalls bereits im Jahre 2007 stattgefunden haben. In diesem Jahr wurde ebenfalls die Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf ausgesprochen.
Es sieht nun so aus, als würde die Rechtsanwälte Waldorf Frommer nun vermehrt Klagen erheben. Diese werden selbstverständlich vor dem Amtsgericht München, dem fliegenden Gerichtsstand sei Dank, erhoben.
Wir sind gespannt, wie es weiter geht. Wir informieren Sie auch weiter!
10. Jun, 2011
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Uns liegt zur Bearbeitung eine Klage der Waldorf Frommer vor. Diese wurde im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor dem Amtsgericht München erhoben. Gegenstand der Klage ist das angebliche unerlaubte Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes. Der Beklagte wird zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren nach § 97 a Abs.1 UrhG und Schadensersatz gemäß § 97 Abs.2 UrhG bzw. § 823 Abs.1 BGB in Anspruch genommen. Die angebliche Verletzung soll bereits im Jahre 2007 stattgefunden haben. In diesem Jahr wurde ebenfalls die Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf ausgesprochen.
Die Kanzlei Waldorf Frommer reicht nun die für die bereits im letzten Jahr versandten Mahnbescheide erforderlichen Klagebegründungen ein.
In der Klageschrift wird behauptet, dass die Firma ipoque, eindeutig feststellen konnte, dass Musikalben über eine bestimmte IP-Adresse zum Download angeboten wurden. Interessanterweise wurden die Daten des Anschlussinhabers nicht über ein Auskunftsanspruch, sondern über eine Strafanzeige beschafft.
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf der Angelegenheit selbstverständlich informieren.
Ihr
Tobias Arnold
17. Mrz, 2011
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Uns liegt zur Bearbeitung eine Klage der Kanzlei Schutt, Waetke vor. Diese wurde im Auftrag der bitComposer Games GmbH vor dem Amtsgericht Köln erhoben. Gegenstand der Klage ist das angebliche unerlaubte Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes. Der Beklagte wird zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren nach § 97 a Abs.1 UrhG und Schadensersatz gemäß § 97 Abs.2 UrhG bzw. § 823 Abs.1 BGB in Anspruch genommen.
In der Klageschrift wird behauptet, dass die Firma Logistep AG aus der Schweiz, “fehlerfrei und eindeutig” feststellen konnte, dass ein Computerspiel eine bestimmte IP-Adresse zum Download angeboten wurde. Interessanterweise wurden die Daten des Anschlussinhabers nicht über ein Auskunftsanspruch, sondern über eine Strafanzeige beschafft.
Wie wir bereits hier berichtet haben, wurden auch einige Mahnbescheide für die bitComposer Games GmbH in den vergangenen Tagen beantragt. Allem Anschein nach wird in diesem Jahr vermehrt zur Durchsetzung der angeblichen Ansprüche gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen.
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf der Angelegenheit selbstverständlich informieren.
Ihr
Tobias Arnold