Lebenslang – oder doch nur 30 Jahre? Vorsicht bei Unterlassungserklärungen

Eine Tauschbörsen-Abmahnung verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele. Erstens: der Internetanschlussinhaber soll sich dazu verpflichten, es zukünftig zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke des Abmahnenden (Filme, Musik, Computerspiele etc.) anderen Tauschbörsen-Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Zweitens: der Abgemahnte soll die Kosten der Abmahnung tragen.

Der Unterlassungsanspruch des Abmahnenden kann durch Abgabe einer sog. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung „erfüllt“ werden. „Praktischerweise“ ist den Abmahnungen regelmäßig bereits eine vorformulierte Erklärung beigefügt. Dass der Abgemahnte sich meist keinen großen Gefallen tut (Anwälte vertreten immer nur die Interessen ihrer eigenen Mandanten…), wenn er die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, wird an dieser Stelle als bekannt vorausgesetzt.

Herr Heintsch (abmahnwahn-dreipage.de) ist mit der spannenden Frage an mich herangetreten, wie lange sich der Abgemahnte an eine Unterlassungserklärung bindet, wenn er diese unterzeichnet. Verliert eine Unterlassungserklärung irgendwann ihre Wirkung durch Zeitablauf? Wenn ja, wann? An vielen Stellen im Internet liest man von einer Geltungsdauer von 30 Jahren. Ist das korrekt? Zunächst wollte ich Herrn Heintsch nur eine kurze Stellungnahme zukommen lassen. Es wurde nun doch ein Bisschen ausführlicher…

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Tobis Film lässt über die Kanzlei Schutt Waetke abmahnen

Die Rechtsanwaltskanzlei Schutt Waetke versendet neue Abmahnungen im Auftrag der Tobis Film GmbH.

Abgemahnt wird der Spielfilm:

“The American”

In dieser Abmahnungen werden Sie aufgefordert eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie einen Schadensersatz  in Höhe von 750 € zu zahlen.

Wir helfen – sofort, erfahren und zu fairen Preisen.

Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Verschiedene Rechteinhaber lassen über die Kanzlei Baumgarten Brandt abmahnen

Eine Vielzahl verschiedener Rechteinhaber mahnen erneut über die Kanzlei Baumgarten Brandt angebliche Urheberrechtsverletzungen ab.

Abgemahnt werden folgende Titel:

“Detour”

“Max Schmeling – Eine Deutsche Legende”

“The Hooligan Club – Fear and Fight”

“Sweatshop”

sowie

“The Babysitters – Für Taschengeld mache ich alles”

Gefordert wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten beigelegten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschal angesetzen Schadenersatzes.

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann rufen Sie uns an

Wir helfen – sofort, erfahren und zu fairen Preisen.

Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

MIG Film GmbH lässt über die Fareds Rechtsanwälte Spielfilme abmahnen

Der Spielfilm “Jackie Chan Kung Fu Master” ist Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen, die die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Namen der MIG Film GmbH versendet.

Gefordert wir die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes.

Wir helfen – sofort, erfahren und zu fairen Preisen.

Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

GV-World GmbH lässt über die Kanzlei Kornmeier und Partner abmahnen

Die GV-World GmbH hat die Kanzlei Kornmeier und Partner beauftragt, im großen Stil den Film “Yolki” abzumahnen. Der Grund dieser Abmahnungen sind angebliche Urheberrechtsverletzungen in P-2- Netzwerken.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von € 800,00.

Achtung: Keinesfalls sollten die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!

Wir helfen – sofort, erfahren und zu fairen Preisen.

Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.