FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beantragt Mahnbescheide im Auftrag der MIG Film GmbH
Im Internet wird Personen, die eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet bekommen haben, häufig geraten lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung (mod.UE) abzugeben. In vielen Foren ist zu lesen, dass die abmahnenden Kanzleien die Angelegenheiten nicht weiter verfolgen. Dieses Verhalten ist mit Vorsicht zu genießen. Die Anzahl der Fälle, in denen die (angeblichen) Ansprüche weiter verfolgt werden, steigt stetig an.
In den letzten Tagen hat die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Mahnbescheide im Auftrag der MIG Film GmbH beantragt. Diesem Mahnbescheid ging eine Abmahnung einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch die voraus. Angeblich wurde ein Film über ein Peer-to-Peer-Netzwerk angeboten. 
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