Der Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG – Ein Überblick

Immer wieder werden wir in der täglichen Beratungspraxis von Personen, die eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet bekommen haben, gefragt, wie die abmahnenden Kanzleien an die persönlichen Daten der Anschlussinhaber gelangen. Dürfen die Telefonanbieter die Daten denn so ohne weiteres herausgeben? Was ist überhaupt eine IP-Adresse? Wird mein Anschluss nun ständig überwacht?

Wir werden Ihnen in den nächsten Tagen und Wochen eine Reihe von Urteilen vorstellen, die sich mit dieser Thematik befasst haben, um auf diese Weise Ihnen die Vorgehensweisen bei der Datenbeschaffung und die wichtigsten Entscheidungen rund um den Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG näher zu bringen. Weiterlesen »

Der Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG – Ein Überblick

Immer wieder werden wir in der täglichen Beratungspraxis von Personen, die eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet bekommen haben, gefragt, wie die abmahnenden Kanzleien an die persönlichen Daten der Anschlussinhaber gelangen. Dürfen die Telefonanbieter die Daten denn so ohne weiteres herausgeben? Was ist überhaupt eine IP-Adresse? Wird mein Anschluss nun ständig überwacht?

Wir werden Ihnen in den nächsten Tagen und Wochen eine Reihe von Urteilen vorstellen, die sich mit dieser Thematik befasst haben, um auf diese Weise Ihnen die Vorgehensweisen bei der Datenbeschaffung und die wichtigsten Entscheidungen rund um den Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG näher zu bringen.

Wer sich im Internet bewegt, hinterlässt Spuren. So verfügt jeder Internetanschluss über eine sogenannte IP-Adresse. Diese IP-Adresse ist eine eindeutige Kennung, die für Dritte sichtbar ist. Die Mehrheit der Internetnutzer verfügt nicht über eine dauerhafte (statische) IP-Adresse, sondern über eine IP-Adresse, die vom jeweiligen Provider zum Zeitpunkt der Herstellung einer Internetverbindung zugewiesen wird. Nach Beendigung dieser Verbindung ist diese dynamische IP-Adresse wieder verfügbar und kann einem anderen Nutzer zugewiesen werden. Weiterlesen »

Beschluss des OLG Köln: Offensichtliche Rechtsverletzung bei erheblichen Zweifeln an einer zutreffenden Ermittlung der IP-Adressen zu verneinen

Nach einem jüngst ergangenen Beschluss des OLG Köln vom 10.02.2011 (AZ.: 6 W 5/11) ist bei begründeten Zweifeln an einer zuverlässigen IP-Adressermittlung das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung im Sinne § 101 UrhG zu verneinen.

Folgender Sachverhalt lag diesem Beschluss zugrunde:

Ein Rechteinhaber hatte, gestützt auf Rechte an einem Filmwerk, den Erlass einer Anordnung gemäß § 101 Abs. 9 beim Landgericht Köln gegen einen Internetprovider erwirkt. Die geltend gemachte Auskunft bezog sich auf 33 IP-Adressen, über die im Rahmen einer Filesharing- Tauschbörse im Zeitraum vom 12.06.2010 bis zum 16.06.2010 das streitgegenständliche Filmwerk anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein sollte. Eine dieser IP-Adressen konnte nach Ansicht des antragstellenden Rechteinhabers auch dem Beschwerdeführer zugeordnet werden. Die gleiche IP-Adresse wurde an zwei weiteren darauf folgenden Tagen registriert. Der Beschwerdeführer erhielt schließlich eine Abmahnung durch den Rechteinhaber. Weiterlesen »