Neue Abmahnung von U+C Rechtsanwälte
Eben erreicht uns eine neue Abmahnung der U+C Rechtsanwälte. DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH lässt über die Kanzlei erneut Pornofilme abmahnen.
Gegenstand der Abmahnung sind Filme mit pornografischem Inhalt.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von ca. Euro 650,00 gefordert.
Achtung: Wir raten Ihnen, die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
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Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.


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