Fängt die Klagewelle an zu rollen?

Uns liegt zur Bearbeitung eine Klage der Waldorf Frommer vor. Diese wurde im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor dem Amtsgericht München erhoben. Gegenstand der Klage ist das angebliche unerlaubte Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes. Der Beklagte wird zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren nach § 97 a Abs.1 UrhG und Schadensersatz gemäß § 97 Abs.2 UrhG bzw. § 823 Abs.1 BGB in Anspruch genommen. Die angebliche Verletzung soll bereits im Jahre 2007 stattgefunden haben. In diesem Jahr wurde ebenfalls die Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf ausgesprochen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer reicht nun die für die bereits im letzten Jahr versandten Mahnbescheide erforderlichen Klagebegründungen ein.

In der Klageschrift wird behauptet, dass die Firma ipoque, eindeutig feststellen konnte, dass Musikalben über eine bestimmte IP-Adresse zum Download angeboten wurden. Interessanterweise wurden die Daten des Anschlussinhabers nicht über ein Auskunftsanspruch, sondern über eine Strafanzeige beschafft.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf der Angelegenheit selbstverständlich informieren.

Ihr

Tobias Arnold

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4 Kommentare bisher »

  1. Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber - Seite 1294 - netzwelt.de Forum sagt

    am 11. Juni 2011 @ 14:22

    [...] keine andere Möglichkeit, als staatsanwaltliche Hilfe zu beantragen. Es bleibt also spannend. Mahnbescheid – Waldorf Frommer – Klage – Filesharing – Tauschbörse | abgemahnt-hilfe.de [...]

  2. Filesharing: Klagewelle im Anmarsch? | Bella & Ratzka Rechtsanwälte sagt

    am 14. Juni 2011 @ 16:18

    [...] Blogs berichten aktuell über möglicherweise drohende Klagewellen (hier, hier, hier und hier). Offensichtlich soll die Kanzlei Waldorf Frommer personell aufgestockt haben [...]

  3. Mahnbescheid - Waldorf Frommer - Klage - Filesharing - Tauschbörse | abgemahnt-hilfe.de sagt

    am 16. Juni 2011 @ 10:51

    [...] der Artikel über die Anfänge der rollenden Klagewelle viele Reaktionen der Kollegen hervorgerufen hat (u.a. hier, hier und hier), möchten wir nun auch [...]

  4. RA Gröndahl sagt

    am 17. Juni 2011 @ 10:39

    Sehr geehrter Kollege,

    “Interessanterweise wurden die Daten des Anschlussinhabers nicht über ein Auskunftsanspruch, sondern über eine Strafanzeige beschafft.”

    Den Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG gibt es doch erst seit September 2008, alle Verletzungen, die davor ermittelt wurden, mussten ja noch über die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nach Strafanzeige ermittelt werden.

    Ich erhalte mittlerweile von Waldorf auch Reaktionen auf Stellungnahmen innerhalb von zwei tagen! Da hat sich ordentlich etwas getan, es bleibt abzuwarten, ob wirklich alle (!) Schadensersatzansprüche eingeklagt werden!

    MfkG

    RA Gröndahl
    Berlin

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