Ich habe einen Mahnbescheid erhalten!

Werden lediglich Unterlassungserklärungen abgegeben,  erhalten die Abgemahnten regelmäßig noch weitere Zahlungsaufforderungen. Werden auch diese ignoriert, wird meist (vor Ablauf der 3-jährigen Verjährungsfrist) eine auf Forderungseinzug spezialisierte Kanzlei eingeschaltet, die mit der Durchsetzung der Forderung beauftrag wird.

Diese erwirkt dann einen sogenannten gerichtlichen Mahnbescheid, der bei Widerspruch bzw. Einspruch in ein gerichtles Verfahren münden kann.

Lesen Sie auch hier: Kanzlei beantragt Mahnbescheide!

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