Honorar/Beratungshilfe
Unser Honorar ist kein Geheimnis. Wir vertreten zahlreiche Abmahnopfer im gesamten Bundesgebiet. Dies ermöglicht uns eine transparente Preiskalkulation. Wir übernehmen Ihre außergerichtliche Vertretung zum Festpreis. Gerne informieren wir Sie – rufen Sie uns einfach an.
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Sonderfall Beratungshilfe
Zur Abwehr von Abmahnungen kann ebenfalls Beratungshilfe beantragt werden. Damit auch Menschen mit niedrigeren Einkommen eine Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wahrnehmen können, sichert diesen das Beratungshilfegesetz die Möglichkeit der Kostenübernahme.
Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen der Beratungshilfe!
Wenn Sie Fragen zur Beratungshilfe bei der Abwehr von Abmahnungen haben oder auch generell zur Beratungshilfe, rufen Sie uns an!
Wir beraten Sie gerne in einer kostenlosen unverbindlichen Ersteinschätzung.
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