Woher ist meine Anschrift bekannt?
Wer am Internet teilnimmt, hinterlässt Spuren. So verfügt jeder Internetanschluss über eine sogenannte IP-Adresse. Diese ist für Dritte sichtbar. Mittels speziell entwickelter Software wird die IP-Adresse, die zum Upload bereitgehaltene Datei und der genaue Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung dokumentiert.
Mittels Zeitpunkt und IP-Adresse kann nun der Internetanschluss und damit der Inhaber ermittelt werden. Es ist jedoch nur dem jeweiligen Internet-Provider (bspw. Arcor, Telekom etc.) bekannt, welchem Internetanschluss eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen ist.
Um diese Informationen zu erhalten, kann der Internetprovider auf Auskunft in Anspruch genommen werden (zivilrechtlicher Auskunftsanspruch).
Ein zweiter Weg ist die Erstattung einer Strafanzeige gegen Unbekannt. Dann bringt die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber in Erfahrung. Der Rechteinhaber muss dann nur noch Akteneinsicht beantragen, um die für die Abmahnung erforderliche Anschrift zu erhalten.
Bei Fragen und für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter:
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Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.
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