Soll ich der Abmahnung widersprechen?

Immer wieder fragen Mandanten, ob es etwas hilft, der Abmahnung zu widersprechen. Die klare Antwort: Nein. Ein Widerspruch lässt die Abmahnung unberührt und hat keinerlei Wirkung. Ein Widerspruch ist vergleichbar mit einem Ignorieren der Abmahnung.

Bei Fragen und für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter:

Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Share on Facebook

Das könnte Sie interessieren:

  • Leider nichts gefunden ...