Zum ersten Mal werden Abmahnungen von Nümann + Lang im Auftrag von Herrn Elobied versandt.
Gegenstand der Abmahnung sind die Musikwerke
“Gebutrtstag”
das Herr Elobied komponiert hat, sowie
“Siggi und Harry”
des Herrn David Voigt.
Gefordert werden Euro 590,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
Achtung: In der Regel besteht auch Kenntnis hinsichtlich weiterer Titel. Schließlich befinden sich neben dem in der Abmahnung benannten Titel noch weitere Titel auf dem Tonträger/ in dem Chartcontainer. Es besteht daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.
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Sehr bemerkenswert bei dieser Abmahnung ist der Umstand, dass das komplette Album bereits durch die Kanzlei Rasch abgemahnt worden ist im Auftrag der Universal Music Entertainment GmbH (wir berichteten hier). Dies wirft einmal mehr die Frage auf, ob zwei verschiedene Kanzleien ein- und dasselbe “Werk” abmahnen dürfen.
Ein sog. Mehrfachabmahnung ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, da an einem und demselben Werk mehrere Rechtinhaber beteiligt sein können. Aus diesem Grunde kann ein Betroffener auch zwei Abmahnungen wegen identischer Rechtsverstöße bekommen. Allerdings sollte genau geprüft werden, ob gegebenenfalls bereits eine Unterlassungserklärung abgebeben worden ist, die sich auch auf die weitere Abmahnung bezieht.
Weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie hier!
Ihr
Tobias Arnold