Abmahnung Frömming und Partner

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Beachten Sie:

  • Keinesfalls sollten die beigelegte Verpflichtungserklärung ungeprüft unterschrieben werden!
  • Die Kartenausschnitte wurden nicht von Ihnen, sondern von einem Webdesigner o.ä. ins Netz gestellt? Dann besteht unter Umständen die Möglichkeit, den entstandenen Schaden an den Webdesigner weiterzureichen.
  • Entscheidet man sich gegen den Abschluss eines Lizenzvertrages, dürfen die Kartenausschnitte auch unter Verwendung der URL nicht mehr erreichbar sein. Ansonsten drohen kostenintensive Folgeabmahnungen.
  • Zur Vermeidung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens sollte eine sog. “modifizierte Unterlassungserklärung” abgegeben werden.
  • Achtung: Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Frömming und Partner geht in diesem Fall regelmäßig dazu über zeitnah ein  einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Urheberrechtsverletzer einzuleiten.

Von Frömming und Partner vertretene Rechteinhaber:

  • Mairdumont GmbH & Co KG (vormals:  Mairsr Geographischer Verlag Kurt Mair GmbH & Co KG)
  • Michael Weber
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