Abmahnung Frömming und Partner
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Beachten Sie:
- Keinesfalls sollten die beigelegte Verpflichtungserklärung ungeprüft unterschrieben werden!
- Die Kartenausschnitte wurden nicht von Ihnen, sondern von einem Webdesigner o.ä. ins Netz gestellt? Dann besteht unter Umständen die Möglichkeit, den entstandenen Schaden an den Webdesigner weiterzureichen.
- Entscheidet man sich gegen den Abschluss eines Lizenzvertrages, dürfen die Kartenausschnitte auch unter Verwendung der URL nicht mehr erreichbar sein. Ansonsten drohen kostenintensive Folgeabmahnungen.
- Zur Vermeidung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens sollte eine sog. “modifizierte Unterlassungserklärung” abgegeben werden.
- Achtung: Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Frömming und Partner geht in diesem Fall regelmäßig dazu über zeitnah ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Urheberrechtsverletzer einzuleiten.
Von Frömming und Partner vertretene Rechteinhaber:
- Mairdumont GmbH & Co KG (vormals: Mairsr Geographischer Verlag Kurt Mair GmbH & Co KG)
- Michael Weber


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