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Fareds mahnt aktuell wieder aus den German Top 100 ab

Die Kanzlei Fareds Rechtsanwälte verschickt momentan Abmahnungen im Namen der Rechteinhaber Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß. Abgemahnt werden angeblichen Urheberrechtsverletzungen.

Folgender Titel wird abgemahnt:

“Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt”

dieser Titel befindet sich auf den

German Top 100 vom 30.01.2012

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Schadensersatz in Höhe von Euro 450.

Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!

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Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Kanzlei WeSaveYourCopyrights mahnt aktuell ab

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights mahnt in letzer Zeit den Titel:

“R.I.O. Feat. U-Jean – Animal”

dieser Titel befindet sich auf dem Chartcontanier

The Dome Vol. 60

ab, der Rechtinhaber ist die Zooland Music GmbH.

ACHTUNG: Dieser Titel befindet sich in einem Chartcontaier.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten, beigelegten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 450€.

Bei diesen Abmahnungen, besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

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Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Waldorf Frommer mahnt im Auftrag mehrerer Rechtinhaber ab

Des öfteren mahnt auch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte Filmtitel ab. Momentan wird im Auftrag dieser Rechteinhaber abgemahnt:

Constantin Film Verleih GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH und die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

Gegenstand der Abmahnungen sind die Filme:

“Resident Evil: Afterlife-3D”

“Sherlock Holmes: Spiel im Schatten”

“Nur für Personal”

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes gefordert.

Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!

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Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Sasse und Partner mahnt für Senator Filmverleih GmbH ab

Die Senator Filmverleih GmbH lässt über die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner Abmahnungen verschicken. Die Abmahnungen werden wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen verschickt.

Abgemahnt wird folgender Film:

“Ziemlich beste Freunde”

Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!

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Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Fareds mahnt aktuell wieder aus den German Top 100 ab

Die Kanzlei Fareds Rechtsanwälte verschickt momentan Abmahnungen im Namen der Rechteinhaber Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß. Abgemahnt werden angeblichen Urheberrechtsverletzungen.

Folgender Titel wird abgemahnt:

“Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt”

dieser Titel befindet sich auf den

German Top 100 vom 30.01.2012

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Schadensersatz in Höhe von Euro 450.

Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!

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Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte machen die Runde

Soeben erreichte uns die Nachricht, das die Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen im Auftrag von der Universal Music GmbH verschicken.

Abgemahnt wird folgendes:

“Aura Dione – Before The Dinosaurs”

Haben Sie eine Abmahnung dieser Kanzlei erhalten? Melden Sie sich  bei uns. Denn bei solchen Abmahnungen, welche die Chartcontainer betreffen , sind Folgeabmahnungen nicht weit.

Achtung : Gefordert wird immer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes. Desweiteren empfehlen wir die Abgabe sogenannter vorbeugenden Unterlassungserklärungen, damit Sie weitgehend geschützt sind vor weiteren Abmahnungen.

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Kanzlei WeSaveYourCopyrights mahnt aktuell ab

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights mahnt in letzer Zeit den Titel:

“R.I.O. Feat. U-Jean – Animal”

dieser Titel befindet sich auf dem Chartcontanier

The Dome Vol. 60

ab, der Rechtinhaber ist die Zooland Music GmbH.

ACHTUNG: Dieser Titel befindet sich in einem Chartcontaier.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten, beigelegten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 450€.

Bei diesen Abmahnungen, besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

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Schulenberg und Schenk mahnt angebliche Urheberrrechtsverletzungen ab

Soeben erreichte uns die Nachricht, dass die Kanzlei Schulenberg und Schenk angebliche Urheberrechtsverletzungen im Auftrag von MIG Film GmbH abmahnt.

Folgender Film wird abgemahnt:

“Blood River”

Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von Euro 1.298,00 und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!

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Fareds mahnt aktuell wieder aus den German Top 100 ab

Die Kanzlei Fareds Rechtsanwälte verschickt momentan Abmahnungen im Namen der Rechteinhaber Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß. Abgemahnt werden angeblichen Urheberrechtsverletzungen.

Folgender Titel wird abgemahnt:

“Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt”

dieser Titel befindet sich auf den

German Top 100 vom 30.01.2012

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Schadensersatz in Höhe von Euro 450.

Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!

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Die GSDR GmbH mahnt über die Kanzlei Kornmeier und Partner ab

Gerade erreicht uns die Meldung, dass die GSDR GmbH den Titel:

“Yolanda Be Cool feat. Crystal Waters – Le Bump”

Dieser Titel befindet sich auf einem Chartcontainer namens:

Bravo Hits Vol. 60

über die Kanzlei Kornmeier und Partner abmahnen lässt.

ACHTUNG: Dieser abgemahnte Titel befindet sich auf einem Chartcontainer.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten, beigelegten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 450€.

Bei diesen Abmahnungen, besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

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Folgender Titel wird abgemahnt:

“Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt”

dieser Titel befindet sich auf den

German Top 100 vom 30.01.2012

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Schadensersatz in Höhe von Euro 450.

Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!

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The Dome Vol. 60

ab, der Rechtinhaber ist die Zooland Music GmbH.

ACHTUNG: Dieser Titel befindet sich in einem Chartcontaier.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten, beigelegten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 450€.

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Waldorf Frommer mahnt im Auftrag mehrerer Rechtinhaber ab

Des öfteren mahnt auch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte Filmtitel ab. Momentan wird im Auftrag dieser Rechteinhaber abgemahnt:

Constantin Film Verleih GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH und die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

Gegenstand der Abmahnungen sind die Filme:

“Resident Evil: Afterlife-3D”

“Sherlock Holmes: Spiel im Schatten”

“Nur für Personal”

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes gefordert.

Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!

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Sasse und Partner mahnt für Senator Filmverleih GmbH ab

Die Senator Filmverleih GmbH lässt über die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner Abmahnungen verschicken. Die Abmahnungen werden wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen verschickt.

Abgemahnt wird folgender Film:

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Achtung : Gefordert wird immer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes. Desweiteren empfehlen wir die Abgabe sogenannter vorbeugenden Unterlassungserklärungen, damit Sie weitgehend geschützt sind vor weiteren Abmahnungen.

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Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten, beigelegten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 450€.

Bei diesen Abmahnungen, besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

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Soeben erreichte uns die Nachricht, dass die Kanzlei Schulenberg und Schenk angebliche Urheberrechtsverletzungen im Auftrag von MIG Film GmbH abmahnt.

Folgender Film wird abgemahnt:

“Blood River”

Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von Euro 1.298,00 und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!

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Die Kanzlei Fareds Rechtsanwälte verschickt momentan Abmahnungen im Namen der Rechteinhaber Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß. Abgemahnt werden angeblichen Urheberrechtsverletzungen.

Folgender Titel wird abgemahnt:

“Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt”

dieser Titel befindet sich auf den

German Top 100 vom 30.01.2012

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Schadensersatz in Höhe von Euro 450.

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Dieser Titel befindet sich auf einem Chartcontainer namens:

Bravo Hits Vol. 60

über die Kanzlei Kornmeier und Partner abmahnen lässt.

ACHTUNG: Dieser abgemahnte Titel befindet sich auf einem Chartcontainer.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten, beigelegten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 450€.

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Abmahnung “Llyod Birds Colman Rechtsanwälte” im angeblichen Auftrag der Konto Records GmbH -Vorsicht! Möglicherweise neuer Betrugsfall im Zusammenhang mit Tauschbörsen-Abmahnungen!

Llyod Birds Colman Rechtsanwälte – Abmahnung im angeblichen Auftrag der Kontor Records GmbH

Uns wurde soeben eine Abmahnung der Llyod Birds Colman Rechtsanwälte vorgelegt. Diese mahnt im angeblichen Namen der Hamburger Kontor Records GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen auf Tauschbörsen ab. Die Abmahnung macht auf den ersten Blick einen recht professionellen Eindruck. Die abmahnenden Kanzlei ist uns jedoch bis dato unbekannt.

Wir haben auf der in der Abmahnung angegebenen Nummer angerufen – es meldet sich auch tatsächlich eine Anwaltskanzlei. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die Kanzlei “Llyod Birds Colman”, sondern um eine völlig andere Anwaltskanzlei.

Um der Sache weiter auf den Grund zu gehen, haben wir bei dem tatsächlich existenten Rechteinhaber Kontor Records GmbH in Hamburg nachgefragt. Dort wurde uns mitgeteilt, dass der abgemahnte Titel “fedde-legand_so-much-love” möglicherweise nicht zum Reportoire der Kontor Records GmbH gehört.

Für uns hat es den Eindruck, als ob es sich bei dieser Abmahnung um eine gut erstellte Fälschung und damit um einen Betrugsversuch handelt. Wer eine entsprechende Abmahnung erhalten hat, sollte daher Vorsicht walten lassen und keinesfalls vorschnell den geforderten Betrag in Höhe von Euro 1.248,31 erstatten.

Selbstverständlich werden wir Sie informieren, sobald uns Weiteres bekannt wird.

Ihr MS Concept – Team

Neuer Stern am Abmahnhimmel Vahrenwald & Kretschmer

Es gibt einen neuen Stern am Abmahnhimmel! Die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer mahnt im Auftrag der Süddeutschen Film und Medienproduktionsgesellschaft Ltd. angebliche Urheberrechtsverletzungen ab. Überschrieben ist die Abmahnung mit den Worten: Aufforderung zur Unterlassung u.a..

Die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer Rechtsanwälte hat ihren Sitz in München. Für die Süddeutschen Film und Medienproduktionsgesellschaft Ltd. werden angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Hausbesuch bei Nataly“ abgemahnt. Laut Angaben der Kanzlei soll der Film eine Länge von 55 Minuten haben und am 07.04.2011 veröffentlicht worden sein.

Von den Abgemahnten wird ein Pauschalbetrag von Euro 952,00 gefordert. Wenn dieser Betrag nicht innerhalb der Frist entrichtet wird, droht die Kanzlei mit der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe. Es sollen folgende angebliche Ansprüche der Süddeutschen Film und Medienproduktionsgesellschaft Ltd. verfolgt werden: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Rechtsanwaltsgebühren.

Beachten Sie:

Bitte handeln Sie nicht vorschnell und unüberlegt. Hier finden Sie einige Ratschläge was auf jeden Fall beachtet werden sollte.

Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hat weitreichende Konsequenzen und gilt mindestens 30 Jahre! Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung unterschrieben werden.

Sie sind nur der Anschlussinhaber und haben nicht selbst an der Musiktauschbörse teilgenommen (bspw. Eltern, Arbeitgeber, Anschlussinhaber in einer WG)? Dann sind Sie u.U. ein sog. Störer. Ein Störer haftet jedoch nicht auf Schadensersatz!

Zur Vermeidung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens sollte eine sog. „modifizierte Unterlassungserklärung” abgegeben werden. Zur Vermeidung von sog. Folgeabmahnungen (zunächst wird nur ein Titel abgemahnt, kurz darauf ein weiterer) sollte die modifizierte Unterlassungserklärung durch einen Anwalt erstellt werden.

Im Einzelfall empfiehlt sich eine anwaltliche Begleitung auch im Strafverfahren, da die öffentliche Zugänglichmachung pornographischen Materials im Rahmen von Tauschbörsen den Strafbarkeitstatbestand des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) verwirklicht.

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Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Wieder Fake-Abmahnung von Rechtsanwaltskanzlei Auffenberg, Petzold & Witte

Wie bereits im Januar (wir berichteten hier) werden wieder Fake-Abmahnungen im Namen der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte verschickt.  Seit wenigen Tagen erreichen uns nun abermals offensichtlich gefälschte Emails, in denen sich der Identität der Kanzlei “Auffenberg, , Petzold & Witte” bedient wird. Die Fake-Abmahnung wird im angeblichen Auftrag der Pictures International Germany GmbH verschickt.

Hier der Wortlaut der angeblichen Abmahnung:

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Universal Pictures International Germany GmbH an. Weiterlesen »

Welche Auskünfte muss ich geben, wenn ich eine Abmahnung wegen Musik/Film-Download erhalten habe???

Die Tendenz der Rechtsprechung, bei Tauschbörsen-Abmahnungen von einer fast völligen Beweislastumkehr zu Lasten der Abmahnungs-Betroffenen auszugehen, beobachten meine Kollegen und ich bereits seit geraumer Zeit mit zunehmender Sorge. Weiterlesen »

Weiterer Betrugsversuch? Abmahnung von Copyright Watch

Weitere Betroffene haben sich bezüglich der Abmahnungen von der Firma Copyright Watch bei uns gemeldet. Hierbei handelt es sich vermutlich um einen gefälschte Abmahnung. Zunächst ist zu bemerken, dass die Angeschriebenen nur mit Nachnamen angesprochen werden. Weiterhin ertönt bei der angegebenen Telefonnummer nur Musik vom Band. Die angebliche Abmahnung ist wie folgt gestaltet:

Verwarnung wegen Vorgängen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen

Sehr geehrte/r Herr/Frau XY,

wir sind beauftragt, die Recherchen und Kotaktaufnahmen von Schutzrechten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft vorzunehmen und vertreten die Interessen der ICP-O. (International Copyright Protection Organsiation). Weiterlesen »

Weiterer Betrugsversuch? Abmahnung von Copyright Watch

Gegenwärtig werden Abmahnungen von der Firma Copyright Watch versandt. Hierbei handelt es sich vermutlich um einen gefälschte Abmahnung. Zunächst ist zu bemerken, dass die Angeschriebenen nur mit Nachnamen angesprochen werden. Weiterhin ertönt bei der angegebenen Telefonnummer nur Musik vom Band. Die angebliche Abmahnung ist wie folgt gestaltet:

Verwarnung wegen Vorgängen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen

Sehr geehrte/r Herr/Frau XY,

wir sind beauftragt, die Recherchen und Kotaktaufnahmen von Schutzrechten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft vorzunehmen und vertreten die Interessen der ICP-O. (International Copyright Protection Organsiation)

Wie Ihnen sicher bekannt ist, gibt es Urheberrechte, die die Schöpfer von Musik, Bildern, Programmen und Filmwerken etc. schützen. Nur der Schöpfer und diejenigen, die durch den Schöpfer eine entsprechende Erlaubnis erhalten haben, sind zu einer entsprechenden Nutzung der jeweiligen Werke berechtigt. Weiterlesen »

Weitere Klagen eingegangen! Macht Waldorf Frommer nun ernst?

Heute sind weitere Klagen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer bei uns eingegangen. Diese wurden im Auftrag der Bastei Lübbe GmbH  Co.KG erhoben. Auch hierbei ist der Gegenstand der Klage das angebliche unerlaubte Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes. Vorliegend sollen zwei Hörbücher zum Herunterladen angeboten worden sein. Natürlich wird der Beklagte wird zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren nach § 97 a Abs.1 UrhG (EUR 506,00) und Schadensersatz gemäß § 97 Abs.2 UrhG bzw. § 823 Abs.1 BGB (EUR 600,00) in Anspruch genommen. Die angebliche Verletzung soll hier ebenfalls bereits im Jahre 2007 stattgefunden haben. In diesem Jahr wurde ebenfalls die Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf ausgesprochen.

Es sieht nun so aus, als würde die Rechtsanwälte Waldorf Frommer nun vermehrt Klagen erheben. Diese werden selbstverständlich vor dem Amtsgericht München, dem fliegenden Gerichtsstand sei Dank, erhoben.

Wir sind gespannt, wie es weiter geht. Wir informieren Sie auch weiter!

Gerüchteküche um Klagen?

Nachdem der Artikel über die Anfänge der rollenden Klagewelle viele Reaktionen der Kollegen hervorgerufen hat (u.a. hier, hier und hier), möchten wir nun auch unserer Ankündigung Taten folgen lassen und über die bereits eingegangenen Klagen der Kanzlei Waldorf Frommer berichten!

Wie bereits berichtet, wurden die Klagen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH vor dem Amtsgericht München erhoben. Die Höhe des  Schadenersatzanpruch gemäß § 97 Abs.2 UrhG bzw. § 823 Abs.1 BGB wird in das Ermessen des Gerichts gestellt, sollte jedoch nicht weniger als EUR 700,00 betragen (vorliegend wurden zwei Musikalben von Laith Al Deen abgemahnt). Der Schadenersatz wird ebenfalls im Wege der Lizenzanalogie errechnet.

Die Rechtsanwaltsgebühren nach § 97 a Abs.1 UrhG werden wie üblich bei einem Gegenstandswert von EUR 20.000,00 mit einer Geschäftsgebühr von 1,0 berechnet, betragen demnach EUR 666,00.

In Anlehnung an die Rechtsprechung vor allem der Amts- und Landgerichte aus München wird in der Klageschrift behauptet, dass bereits durch die Abgabe der Unterlassungserklärung die Rechtsverletzung zugestanden worden ist. Dieses zeigt einmal mehr, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht leitfertig ohne anwaltliche Hilfe vorgenommen werden sollte. Dieses kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.

Selbstverständlich werden wir weiter über die Klagen von der Kanzlei Waldorf Frommer berichten.

Fängt die Klagewelle an zu rollen?

Uns liegt zur Bearbeitung eine Klage der Waldorf Frommer vor. Diese wurde im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor dem Amtsgericht München erhoben. Gegenstand der Klage ist das angebliche unerlaubte Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes. Der Beklagte wird zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren nach § 97 a Abs.1 UrhG und Schadensersatz gemäß § 97 Abs.2 UrhG bzw. § 823 Abs.1 BGB in Anspruch genommen. Die angebliche Verletzung soll bereits im Jahre 2007 stattgefunden haben. In diesem Jahr wurde ebenfalls die Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf ausgesprochen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer reicht nun die für die bereits im letzten Jahr versandten Mahnbescheide erforderlichen Klagebegründungen ein.

In der Klageschrift wird behauptet, dass die Firma ipoque, eindeutig feststellen konnte, dass Musikalben über eine bestimmte IP-Adresse zum Download angeboten wurden. Interessanterweise wurden die Daten des Anschlussinhabers nicht über ein Auskunftsanspruch, sondern über eine Strafanzeige beschafft.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf der Angelegenheit selbstverständlich informieren.

Ihr

Tobias Arnold

Keine Ausreden mehr für Filesharer!!!

Spätestens jetzt gibt es keine Ausreden mehr für Filesharer. Heute wurde der Artikel “Was darf ich im Internet herunterladen?” auf bild.de veröffentlicht. Mittlerweile sollte es nun auch in den hintersten Winkel der Republik vorgedrungen sein, dass gegen Urheberrechtsverletzungen immer aggressiver vorgegangen wird.

Wir haben bereits über Mahnbescheide, Klagen und auch Vertragsstrafen berichtet. In dieser Woche ist nun auch ein Beschluss vom Landgericht Hamburg dazugekommen. Hier wurde ein Unterlassungsanspruch im Wege einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht. Der Druck auf die abmahnenden Kanzleien, die Ansprüche der Mandanten unter Zuhilfenahme aller möglichen Mittel durchzusetzen, scheint stetig anzuwachsen.

Wir werden Sie über den weiteren Fortgang der Angelegenheit informieren.