Abermals erreichen uns Schreiben der Debcon GmbH aus Witten. Dieses Mal im Auftrag der DigiProtect GmbH. Betroffen von den Schreiben sind Privatpersonen, die in den letzten Jahren Abmahnungen der Kanzlei U+C erhalten haben und auf diese ohne anwaltliche Hilfe lediglich eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben haben. Die in den Schreiben der Debcon GmbH geltend gemachten Forderungen sind ungewöhnlich hoch und bewegen sich zwischen Euro 1.000,00 und Euro 10.000,00.
In dem Schreiben der Debcon GmbH heißt es bspw. wie folgt:
Ist wide Erwarten die Zahlung nur teilweise möglich, vervollständigen Sie bitte das beiliegende Formular, senden es umgehend nach Erhalt des Schreibens an uns zurück und/oder setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung, um eine für beide Seiten gangbaren und für Sie kostengünstigen und schnellen Weg der Entschuldung in dieser Angelegenheit verbindlich zu vereinbaren.
Unsere Empfehlung lautet hierzu wie folgt:
Auf keinen Fall sollten Sie das beigefügte Schreiben unterzeichnen! Sie verpflichten sich dadurch möglicherweise zu einer Kostentragung, die von der Gegenseite gerichtlich in dieser Höhe nur schwer durchsetzbar ist! Häufig hängt es vom Einzelfall ab, ob und wenn ja in welcher Höhe Abmahnkosten zu tragen sind. Das Ihnen von Debcon übersandten Schreiben, handelt es sich jedoch um ein Standardschreiben, das den konkreten Begebenheiten Ihres Einzelfalls in keiner Weise Rechnung trägt!
Auf keinen Fall sollten Sie der Gegenseite anrufen! Von einem kostengünstigen und schnellen Weg der Entschuldung kann bei derartigen Forderungshöhen keine Rede sein. Beachten Sie bitte unbedingt, dass Anwälte und Inkasso-Büros immer nur die Interessen des eigenen Mandanten im Blick haben. Geben Sie der Gegenseite keinerlei Informationen preis und lassen Sie sich zu keinen Vereinbarungen am Telefon hinreißen. Auch mündliche Verträge sind bindend!
Abschließend heitß es in dem Schreiben der Debcon GmbH unter “Mitteilung an Sie!”:
Schon heute weisen wir in Erfüllung unserer Pflicht darauf hin, dass wir Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen an die Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln, soweit die Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe der Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich ist. [...]
Unsere Empfehlung lautet hierzu wie folgt:
Sie sollten das Schreiben keinesfalls ignorieren. Ansonsten drohen negative Schufa-Einträge, die Ihnen künftig bei Miet-, Handy-, Darlehens- oder Leasingverträgen das Leben schwer machen können. Wir empfehlen schon allein wegen der Forderungshöhe die Einschaltung entsprechend spezialisierter Anwälte.
Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, melden Sie sich bei uns.
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Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.
